Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und weitere Regelungen
Der Bundestag hat am 29.10.20 das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und weitere Regelungen verabschiedet. Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 können Steuerpflichtige mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 und ohne besondere Voraussetzungen die Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags beantragen, der Behinderten-Pauschbetrag beträgt 384,00 €. Darüber hinaus wurde beschlossen: Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge bei einem Grad der [...]