Unterhalt an bedürftige Angehörige – ab 2025 ist Barunterhalt steuerlich nicht mehr absetzbar!
Ab 2025 hat der Gesetzgeber die Regelungen zum Abzug von Unterhaltsaufwendungen geändert (§33a Abs. 1 Satz 11 EStG). Zusätzlich zu den bereits bekannten Voraussetzungen sind Geldzuwendungen an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Peron nur noch dann abziehbar, wenn sie durch Zahlung auf das Konto der unterhaltenen Person erfolgen. Nicht mehr als Unterhaltsleistungen werden daher künftig berücksichtigt: Zahlungen [...]