Corona-Sonderzahlung an Arbeitnehmer noch bis Ende März 2022 steuerfrei
Im Jahressteuergesetz 2020 wurde die Frist innerhalb derer Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer eine Corona Sonderzahlung in Höhe von 1.500 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen dürfen bis 30.06.2021 festgesetzt Diese Frist soll nun bis Ende März 2022 verlängert werden. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf verabschiedet (BT-Drs. 19/28925), die Zustimmung des Bundesrates wird am 28.05.2021 erwartet. [...]