Hausnotrufsystem ohne Sofort-Hilfe an der Wohnadresse stellt keine Haushaltsnahen Dienstleistungen dar
Hausnotrufsysteme, die nur dazu dienen, im Notfall Kontakt mit einer Telefonzentrale aufzunehmen, die dann ggf. einen Helfer zu der betroffenen Person schicken kann, sind nicht als haushaltsnahe Dienstleistung i.S.d. § 35a EStG zu berücksichtigen. Hintergrund ist, dass die Dienstleistung bei diesem System nur in der Annahme des Notrufs und der Verständigung einer Hilfsperson besteht. Diese [...]