Aufhebung der Grundsteuermess-Bescheide

Das Finanzamt verschickt dieser Tage Aufhebungs-Bescheide des Grundsteuer-Mess-Betrages. Die Grundsteuererklärungen wurden auf den 01.01.2022 erstellt. Sollte Ihr Grundstück nach diesem Datum den Eigentümer gewechselt haben, erhalten Sie diesen Bescheid. Der neue Eigentümer wird daraufhin eine Zurechnungsfortschreibung erhalten. Sollte dies so auf Sie zutreffen, besteht kein weiterer Handlungsbedarf.  

2024-04-10T09:18:13+02:0028. 03. 2024|News|

Erbauseinandersetzung bei einer geerbten Immobilie

Zahlt ein Erbe den oder die Miterben aus und erwirbt so die anderen Anteile an einer Immobilie, stellte der Erwerb dieser Anteile bisher einen Anschaffungsvorgang dar, der eine neue 10-Jahresfrist (Spekulationsfrist, privates Veräußerungsgeschäft) auslöste. Nur der vom auszahlenden Erben direkt geerbte Anteil war bei Veräußerung steuerfrei, sofern der Erblasser die Immobilie bereits 10 Jahre besessen [...]

2024-02-28T12:31:31+01:0028. 02. 2024|News|
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