Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 ist die Verlustverrechnung von Termingeschäften auf 20.000 € pro Jahr beschränkt. Verbleibende Verluste dürfen erst in den Folgejahren verrechnet werden, wenn in diesen Jahren (nur) Gewinne aus Termingeschäften entstanden sind. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte einen Fall zu entscheiden in dem in einem Jahr ein Gewinn von rund 253.000 € [...]