Aufbewahrungsfristen – Welche Unterlagen können am Jahresende vernichtet werden?
Die Aufbewahrungsfristen für betriebliche Unterlagen sind in § 257 Abs. 4 HGB geregelt. So sind u.a. Jahresabschlüsse und Belege für die Buchführung zehn Jahre aufzubewahren, während empfangene Handelsbriefe und Wiedergaben abgesandter Handelsbriefe sechs Jahre aufzubewahren sind. Für diese Unterlagen gilt die 10-jährige Aufbewahrungsfrist: Handelsbücher Inventare Jahresabschlüsse und Lageberichte Konzernabschlüsse und -lageberichte sowie die zu ihrem [...]