Betriebsveranstaltungen – zeitnah versteuern!
Das Bundessozialgericht hat entschieden: werden die Aufwendungen für eine Betriebsveranstaltung nicht zeitnah pauschal versteuert, unterliegen sie der Sozialversicherung. Eine Betriebsfeier oder ein Betriebsausflug verursacht normalerweise keine Steuer und Sozialversicherung. Dafür müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: die Aufwendungen pro Mitarbeiter dürfen 110 EUR nicht übersteigen pro Jahr dürfen maximal 2 Veranstaltungen stattfinden Wird die Betriebsfeier teurer [...]