Fehler bei der Rentenbesteuerung

In mehreren Punkten verstößt die Besteuerung der gesetzlichen Renten gegen die steuerrechtliche Systematik. Die Einzahlungen in die Rentenkasse zählen zu den Sonderausgaben und sind der Höhe nach beschränkt abzugsfähig. Eine andere Berücksichtigung ist ausgeschlossen. Des Weiteren kommt es zu einer Doppelverbeitragung bei der Kranken- und Pflegeversicherung. Der Vertrauensschutz wird verletzt, in dem die steuerfreien Arbeitgeberbeiträge rückwirkend besteuert werden. Festgestellt wurde, dass der Staat die Renten in der Einzahlungsphase sowie in der Auszahlungsphase besteuert.

Doppelbesteuerung ab 2005

Wenn der steuerfrei gestellte Anteil der Rente geringer ist, als der versteuerte Anteil der Rentenbeiträge, liegt eine Doppelbesteuerung der Rente vor. Das bedeutet, dass alle Renten ab 2005 doppelbesteuert werden, da der steuerfreie Anteil unter 50% liegt.

Maßnahmen bei der Rentenbesteuerung

Wir empfehlen allen Rentnern Einspruch gegen ihren Einkommensteuerbescheid einzulegen, sowie das Ruhen des Verfahrens zu beantragen, bis das Finanzgericht hierüber entschieden hat.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Gerne unterstützen wir Sie im Einspruchsverfahren. Zögern Sie nicht uns bei Unklarheiten oder Fragen anzusprechen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!