Die neue Kassenmeldepflicht ist ab 01.01.2025 in Kraft getreten. Die Übergangsfrist für die Meldung gilt bis zum 31.07.2025. Diese dient dazu, Manipulationen an den digitalen Daten zu verhindern. Die Meldepflicht für die Kassensysteme hatte sich mehrfach verzögert und ist jetzt in Kraft getreten.
In Deutschland gibt es keine generelle Registrierkassenpflicht. Anstelle eines elektronischen Kassensystems kann jedes Unternehmen auch eine offene Ladenkasse verwenden. Mit einer offenen Ladenkasse kann man die Belegausgabepflicht vermeiden.
Was muss gemeldet werden?
- Name des Steuerpflichtigen
- Steuernummer des Steuerpflichtigen
- Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
- Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme
- Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
- Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
- Datum der Außerbetriebnahme
Wann muss man melden?
Bis zum Ablauf der Übergangsfrist sind alle Kassen zu melden, die vor dem 01.07.2025 angeschafft wurden. Zukünftig sind Kassen innerhalb eines Monats nach Anschaffung zu melden.
Was passiert, wenn man die Kasse nicht (rechtzeitig) meldet?
Wird die Kasse nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet, kann die Finanzverwaltung dies als Indiz dafür werten, dass steuerlichen Aufzeichnungspflichten nicht eingehalten werden. Dies kann Zuschätzungen bei den Einnahmen nach sich ziehen.
Was sind elektronische Aufzeichungssysteme oder Registrierkassen?
Elektronische Aufzeichungssystem mit Kassenfunktion dienen der Erfassung und Abwicklung von zumindest teilweise baren Zahlungsvorgängen. Dazu gehören auch elektronische, vor Ort genutzte Zahlungsfunktionen wie Geldkarten oder virtuelle Konten und an Geldes statt angenommene Gutscheine, Guthabenkarten oder ähnliches.
Wie erfolgt die Meldung der Kasse?
Die Kassenmeldung erfolgt über Elster mit Hilfe eines dafür vorgesehenen Formulars.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Meldung Ihrer elektronischen Kassen. In den kommenden Wochen sprechen wir unsere Buchführungsmandanten darauf an und stimmen ab, wer die Kassen meldet. Wenn wir Ihr Kassensystem für Sie melden, erfragen wir die notwendigen Daten bei Ihnen. Melden Sie Ihr Kassensystem selbst, schicken Sie uns bitte eine pdf der vorgenommenen Meldung, damit wir diese für eventuelle Nachfragen der Finanzverwaltung oder für Betriebsprüfungen bei uns archivieren können.