Der Bundesrat hat das Aktivrentengesetz beschlossen. Nach diesem Gesetz können angestellte Rentner bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen.

Voraussetzung ist, dass die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht wurde und darüber hinaus weitergearbeitet wird. Ob zu diesem Zeitpunkt bereits Rente bezogen wird oder der Beginn des Rentenbezugs aufgeschoben wird, ist für die Begünstigung nicht relevant.
Nach der aktuellen Gesetzeslage gilt diese Regelung nur für Arbeitnehmer, nicht für Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft oder für Beamte, die weiterhin aktiv in ihrem Beamtenverhältnis tätig sind.

Der Bezug ist ab dem Monat steuerfrei, der dem Erreichen der Regelaltersgrenze folgt. So wird eine Aufteilung des Arbeitslohns im Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze vermieden.

Für den Arbeitnehmer sind diese Einkünfte bereits im Rahmen des Lohnsteuerabzugs steuerfrei. Im Rahmen der Veranlagung unterliegen die Einkünfte außerdem nicht dem Progressionsvorbehalt, erhöhen also nicht die Steuerbelastung auf die übrigen Einkünfte. Von der Sozialversicherung ist die Aktivrente nicht befreit. Das bedeutet, dass sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin gezahlt werden müssen. Die Renten- und Arbeitslosenversicherung hingegen zahlt nur der Arbeitgeber.

Einige Punkte rund um die neue Regelung sind aktuell noch offen. So ist beispielsweise noch unklar, wie mit mehreren Beschäftigungen umgegangen wird, die insgesamt 2.000 € nicht überschreiten. Nach der aktuellen Gesetzeslage kann im Rahmen des Lohnsteuerabzugs nur ein Arbeitsverhältnis freigestellt werden. Ob und wie die anderen Arbeitsverhältnisse im Rahmen des Veranlagungsverfahrens noch freigestellt werden können, muss noch geklärt werden.
Zu den noch offenen Fragen müssen die Stellungnahmen der Finanzverwaltung abgewartet werden.