Der Mindestlohn steigt zum 01.01.2025 auf 12,82 € brutto pro Stunde.
Gleichzeitig erhöht sich die Minijobgrenze von 538,00 € auf 556,00 € brutto.
Für den Minijob (Übergangsbereich) liegt die neue Grenze zwischen 556,01 € und 2.000 €.
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Liebe Mandantinnen und Mandanten,
am Freitag, den 29.08.2025, bleibt unsere Kanzlei wegen unseres jährlichen Betriebsausfluges geschlossen.
Ihr Team von
Steuerberater Capellmann und Partner mbB
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[…] Ab 2025 gelten neue Regelungen, lesen Sie diese hier. […]