Die Bundesregierung kurbelt mit ihrem Wachstumsbooster-Gesetz die Wirtschaft an.

Im einzelnen wurde folgendes beschlossen:

Investitionsbooster durch degressive Abschreibungen von bis zu 30% im Zeitraum 01.07.2025-31.12.2027.

Dadurch refinanzieren sich Investitionen schneller, die degressive Abschreibung kommt allen Unternehmen zugute.

Schrittweise Senkung der Umternehmenssteuerbelastung (Körperschaftsteuer) von 15% auf 10% ab 2028 (jährliche Minderung um 1%).
Schrittweise Senkung des Thesaurierungssteuersatzes ab dem Jahr 2028 auf 25% für Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Dies dient der Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen.

Investitionsbooster für E-Mobilität bei Unternehmen durch degressive Abschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 angeschafft werden. Abschreibungssatz für E-Fahrzeuge im Jahr der Anschaffung 75%, Nutzungsdauer 6 Jahre, Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für E-Fahrzeuge von 70.000 auf 100.000 EUR für die begünstigte Dienstwagenbesteuerung von E-Fahrzeugen.

Investitionsbooster für die Forschung durch Anhebung der Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage von 10 Mio auf 12 Mio EUR. Ausweitung der förderfähigen Aufwendungen um pauschale Gemein- und Betriebskosten und Erhöhung der förderfähigen Aufwendungen für Eigenleistungen und Tätigkeitsvergütungen von 70 auf 100 EUR