Durch die Corona Pandemie befinden sich viele Menschen in Deutschland in Kurzarbeit. Das vom Arbeitgeber ausgezahlte Kurzarbeitergeld ist für den Arbeitnehmer zwar steuerfrei, aber unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Kurzarbeitergeld den persönlichen Steuersatz erhöht. Aufgrund dessen ergibt sich eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung und in vielen Fällen auch eine Steuernachzahlung.

Wer mehr als ein Viertel des Jahres zu 100 Prozent in Kurzarbeit war, kann voraussichtlich mit einer Steuererstattung rechnen.

Allerdings muss jeder Fall individuell geprüft werden.

Bei Fragen zur Abgabepflicht oder Erstellung der Steuererklärung, zögern Sie nicht uns anzusprechen!