Wir möchten Sie daran erinnern, dass bis zum 31.03.2022 noch die Auszahlung der Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.500 € steuer- und sozialversicherungsfrei möglich ist (wir berichteten).

Im Zeitraum März 2020 bis März 2022 darf der Gesamtbetrag von 1.500 € nicht überschritten werden. Es ist möglich mehrere Zahlungen zu leisten, so lange der Höchstbetrag nicht überschritten wird.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!