Der Sparerpauschbetrag wird ab 2023 erhöht. Im Rahmen der Einzelveranlagung können dann statt bisher 801 € zukünftig 1.000 € und im Rahmen der Zusammenveranlagung statt 1.602 € dann 2.000 € an Kapitalerträgen steuerfrei erzielt werden.
Bisher erteilte Freibeträge bei den Banken werden zum 01.01.2023 prozentual angepasst, so dass Sie nicht jeder Bank einen neuen Freistellungsauftrag erteilen müssen.