Das Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde am 20.05.2022 vom Bundesrat verabschiedet und wurde am 27.05.2022 im BGBl. veröffentlicht.

Die nachfolgenden Änderungen treten rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

Das Gesetz enthält folgende Anpassungen:

  • Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro
  • Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 auf 10.347 Euro
  • Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) auf 38 Cent. Diese Anhebung ist derzeit befristet bis 2026.

 

Bitte beachten Sie die Umstellung für Lohnabrechnungen ab dem 14.06.2022:
Die rückwirkenden Änderungen lösen automatische Nachberechnungen aus ab Januar 2022.
Achten Sie bitte darauf, dass wenn Daueraufträge für die Überweisungen der Gehälter bei der Bank hinterlegt sind, diese geändert werden müssen.