Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 haben sich zum Jahreswechsel wieder einige Änderungen im Steuerrecht ergeben. Einige hiervon wollen wir Ihnen im Folgenden kurz darstellen.
Home-Office Pauschale
Arbeitnehmer, die kein häusliches Arbeitszimmer geltend machen können oder auf die Geltendmachung verzichten, können in den Jahren 2020 und 2021 pro Tag, den sie ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet haben 5 Euro geltend machen.
Dabei ist zu beachten, dass die Tage für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entsprechend gekürzt werden müssen. Der Höchstbetrag liegt bei 600 Euro. Die Home-Office Pauschale ist auf den Arbeitnehmerfreibetrag anzurechnen.
Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag „Homeoffice-Pauschale während der Corona Pandemie“.
Fristverlängerung für Corona-Sonderzahlungen an Arbeitnehmer
Sofern bisher noch kein „Corona-Bonus“ ausgezahlt wurde, kann dieser noch bis Juni 2021 steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden. Ursprünglich war eine Auszahlung nur bis zum 31.12.2020 steuerfrei möglich. Ist eine Auszahlung bereits erfolgt ist eine erneute Auszahlung im neuen Jahr nicht steuerfrei möglich.
Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags
Der Übungsleiterfreibetrag wurde von 2.400 Euro auf 3.000 Euro erhöht.
Verlängerung der Steuerfreiheit für Kurzarbeitergeld-Zuschüsse
Die steuerfreien Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld können noch bis zum 31.12.2021 steuerfrei ausgezahlt werden.
Werbungskostenabzug bei verbilligter Vermietung
Bei einer verbilligten Vermietung musste bisher bei Überlassung zu weniger als 66% der ortsüblichen Marktmiete eine Aufteilung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil vorgenommen werden. Diese Grenze wurde jetzt auf 50% herabgesetzt.
Eine ausführlichere Erläuterung können Sie unserem Beitrag „Steuerliche Besserstellung günstigen Vermietens“ entnehmen.
Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde im Rahmen der Corona-Pandemie für die Jahre 2020 und 2021 erhöht. Diese Befristung wurde aufgehoben. Die Erhöhung gilt nun unbefristet auch in den auf 2021 folgenden Jahren. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt jetzt 4.008 Euro.
Erhöhung des Behindertenpauschbetrags
Ab dem Jahr 2021 werden die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt. Ab 2021 können erstmals Steuerpflichtige mit einem Grad der Behinderung von 20 v.H. einen Freibetrag in Höhe von 384 Euro beantragen.
Erhöhung des Mindestlohns
Erhöhung des Mindestlohns
Die Mindestlohnkommission hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn bis 2022 in vier Stufen zu erhöhen. In 2022 wird er erstmals auf über 10€ angehoben werden. Die Anpassungen sehen wie folgt aus:
zum 01.01.2021 9,50 €
zum 01.07.2021 9,60 €
zum 01.01.2022 9,82 €
zum 01.07.2022 10,45 €
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.