Die Bundesregierung hatte im Jahr 2020 gemeinsam mit einigen Nachbarländern (u.a. Belgien, Niederlande, Österreich und Luxemburg) sogenannte Konsultationsvereinbarungen zur Regelung der Home-Office Tätigkeiten im Ausland aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen. (Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserem ursprünglichen Beitrag: https://steuerberater-capellmann.de/grenzpendler-in-zeiten-des-corona-virus/)

Zum 30.06.2022 wurden diese Konsultationsvereinbarungen gekündigt. Ab dem 01.07.2022 sind daher die Arbeitstage, die im Home-Office verbracht wurden, wieder in dem Staat der Besteuerung zu unterwerfen, in dem sie verbracht wurden (Wohnsitzstaat). Nur noch die Tage, an denen die Tätigkeit im anderen Staat (Tätigkeitsstaat) ausgeübt werden, können auch im Tätigkeitsstaat versteuert werden.