Das Bundesministerium für Finanzen hat mit Schreiben vom 02.06.2021 Erleichterungen für PV-Anlagen und BHKW veröffentlicht.
Die Regelungen gelten für PV Anlange mit einer installierten Leistung von bis zu 10 KW, die auf zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- und Zweifamilienhäusern installiert sind und nach dem 31.12.2003 in Betrieb genommen wurden. Die Einnahmen aus der Anlage dürfen 520,- € nicht überschreiten.
Vergleichbare BHKW sind solche mit einer Leistung von bis zu 2,5 KW, wenn ansonsten die obigen Voraussetzungen ebenfalls erfüllt sind.
Bei diesen aufgeführten Anlagen ist auf schriftlichen Antrag der steuerpflichtigen Person aus Vereinfachungsgründen ohne weitere Prüfung zu unterstellen, dass die Anlagen nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Als Konsequenz liegt eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei vor.
Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.