Die Krankschreibung für gesetzlich Versicherte wird seit dem 1.Oktober 2021 digital ausgestellt und auf elektronischem Weg an die Krankenkassen übermittelt. Durch die elektronische Krankmeldung übernehmen die Arztpraxen die Verantwortung für die Übermittlung.
Da die Technik für die sogenannte Telematik-Infrastruktur noch nicht in allen Praxen steht, gibt es eine Übergangszeit bis Ende Dezember. In dieser Zeit gilt weiterhin der traditionelle gelbe Schein in Papierform. Jeder der die traditionelle Bescheinigung erhält, muss sie weiterhin selbständig an seine Krankenkasse schicken.
Gesetzlich versicherte Beschäftigte sind verpflichtet, sowohl ihrem Arbeitgeber als auch ihrer Krankenkasse zu melden, wenn sie wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig sind. Roland Forst von der DAK-Gesundheit weist darauf hin, dass die Krankmeldung bei den Krankenkassen fristgerecht eingehen muss, damit ein Anspruch auf Krankengeld besteht.
Wie bisher gibt es in allen Praxen noch einen Ausdruck für den Arbeitgeber. Erst ab Mitte nächsten Jahres entfällt auch hier die Weiterleitungspflicht. Im Jahr 2022 wird dann der Arbeitgeber die elektronische Krankmeldung direkt bei den Krankenkassen abrufen können.