Das Land NRW hat Verbesserungen bei der Soforthilfe erreichen können. Das Rückmeldeverfahren wird ab sofort wieder aufgenommen. Die Frist zur Einrichtung der Unterlagen wurde bis 30.11. verlängert. Rückzahlungen müssen bis 31.03.vorgenommen werden.

Aber Achtung: Die Corona Soforthilfe ist steuerpflichtig, wird die Rückzahlung also erst 2021 vorgenommen, mindert sie auch erst das Einkommen 2021.

Welche Verbesserungen bei der Soforthilfe erreicht wurden?

  • Mehr Flexibilität beim Zuflussprinzip
  • nicht durch Kurzarbeitergeld gedeckte Personalkosten können als Ausgaben berücksichtigt werden
  • gestundete Zahlungen können trotzdem angerechnet werden