Auf dem Weg zur Arbeit geht es oft hektisch zu: Die Straßen sind voll und viele Verkehrsteilnehmer sind noch müde und unaufmerksam. Ein Unfall ist da schnell passiert. Kann man nachweisen, dass sich der Sturz vom Fahrrad oder der Auffahrunfall auf dem Arbeitsweg ereignet hat, gilt der Unfall als Wegeunfall. Man ist durch die Unfallversicherung für Unfälle auf dem Arbeitsweg geschützt.
Doch in Zeiten der Corona-Pandemie sind immer mehr Arbeitnehmer im Home-Office. Was ist, wenn man auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in das in einer anderen Etage gelegene häusliche Büro stürzt?
Der 2. Senat des Bundessozialgerichts hat am 08.12.2021 über einen solchen Fall entschieden.
Ein Beschäftigter, der demnach auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Home-Office stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.