Das Bundesministerium für Finanzen hat in einem Scheiben vom 30.08.2021 mitgeteilt, dass Steuerbescheide für Veranlagungszeiträume ab 2005 mit Blick auf die Basisrentenbesteuerung vorläufig ergehen – und zwar so lang, bis die Verfassungsmäßigkeit der Steuerberechnung geprüft wurde. (Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1143/21 und 2 BvR 1140/21)
Nun wird Einspruch gegen den Steuerbescheid überflüssig, weil die Steuerbescheide von Amtswegen offen bleiben.
Doch werden die Steuerbescheide nicht automatisch nachträglich zu Gunsten der Rentner geändert. Unabhängig vom Ausgang der laufenden Verfahren bedeutet dies: Eine Doppelbesteuerung muss gegenüber dem Finanzamt beanstandet und durch Unterlagen nachgewiesen werden. Dies hat die Finanzverwaltung in Ihrem Schreiben ebenfalls angekündigt.