Wer aufgrund der Corona Pandemie von Zuhause aus, also im sogenannten Homeoffice, arbeitet, kann entweder ein Arbeitszimmer oder die Homeoffice Pauschale geltend machen.

Der Beitrag bezieht sich auf alle Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen des Arbeitszimmers nicht erfüllen und demnach Anspruch auf die Homeoffice Pauschale haben.

Die Homeoffice Pauschale beträgt 5€ pro Tag, maximal 600€ und wirkt sich nur aus, wenn der Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 1.000€ überschritten wird. Durch die Pauschale sollen Raumkosten, Strom und Internet abgedeckt sein.

Zusätzlich ist es möglich beruflich veranlasste und vom Arbeitgeber nicht erstattete Kosten geltend zu machen. Hierzu zählen bspw:

  • Laptop
  • Computer
  • Drucker
  • Schreibtisch
  • Bürostuhl
  • Telefon/Handy
  • Regal
  • Headset
  • Druckerpatronen
  • Diverse Büromaterialien (Papier, Druckerpatrone, Stifte etc.)

Bei Fragen zur steuerlichen Beurteilung Ihrer individuellen Situation stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.