Zur Zeit werden keine Zinsen auf Steuernachzahlungen oder -erstattungen festgesetzt. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im August entschieden hat, dass die Verzinsung von Steuerforderungen mit satten 6% pro Jahr verfassungswidrig ist, ergehen derzeit alle Bescheide ohne die Festsetzung von Zinsen durch das Finanzamt.
Aber Achtung: das bedeutet nicht, dass die Steuerforderungen nie verzinst werden. Das Finanzamt behält sich „im Kleingedruckten“, den Erläuterungen zum Bescheid ausdrücklich vor, Zinsen festzusetzen, wenn der Gesetzgeber das verfassungswidrige Gesetz rückwirkend angepasst hat. Für die Anpassung des Gesetzes hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.07.2022 gesetzt.
Danach kann die Finanzverwaltung die Festsetzung von Zinsen für Bescheide, die jetzt ergehen noch nachholen.
Danach kann die Finanzverwaltung die Festsetzung von Zinsen für Bescheide, die jetzt ergehen noch nachholen.