Ebay und andere Plattformen ermöglichen es Privatleuten einfach und komfortabel gebrauchte Gegenstände über das Internet zu verkaufen.

Steuerpflicht?

Solche Verkäufe sind im Regelfall nicht steuerpflichtig, werden nur einzelne Gegenstände oder nur gelegentlich etwas verkauft, handelt es sich um einen Privatverkauf, der steuerlich nicht relevant ist. Ob allerdings der ebay-account als privater account geführt wird, ist für die Einordnung der Steuerpflicht nicht entscheidend.

Aber Vorsicht

Werden mit hoher Regelmäßigkeit (ab etwa 40 Verkäufen) oder mit hohem Umsatz Verkäufe getätigt, droht die Einstufung als gewerblicher Händler. Die Online-Auktions-Plattformen werden von der Finanzverwaltung beobachtet, sodass die Gefahr relativ groß ist, “entdeckt” zu werden.

Verschiedene Praxisfälle

Der BFH hat sich schon mehrfach mit dem Thema ebay-Verkäufe befasst: Gegenstand der Verfahren waren unter anderem: der ebay Verkauf einer Vielzahl von verschiedenen Sammlerstücken (in 2012), Pelzmäntel (in 2012), Modelleisenbahnen (in 2018) und erneut Modelleisenbahnen eines Internethändlers (in 2020).

Diese Entscheidungen zeigen, dass die Besonderheiten jedes Einzelfalles geprüft werden müssen. Planen Sie, eine private Sammlung von Gegenständen über ebay zu verkaufen und erwarten Sie, damit regelmäßig höhere Umsätze zu erzielen, empfehlen wir Ihnen, sich unbedingt hinsichtlich der steuerlichen Konsequenzen beraten zu lassen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!